Häckselplatz
Häckselplatz Pinache
Abgabe von Häckselgut, keine Wurzeln, ganzjährig geöffnet
Benutzungsordnung für den Häckselplatz Wiernsheim – Pinache vom 03.12.2013
1. Nutzungsberechtigte
Der Häckselplatz steht vorrangig den Einwohnern der Gemeinde Wiernsheim zur Verfügung. Mit Betreten/Befahren des Häckselplatzes erkennt der Anlieferer diese Benutzungsordnung als verbindlich an. Anlieferungen von Gartenabfällen, die auf Grundstücken außerhalb des Kreisgebiets angefallen sind, sind unzulässig.
2. Anlieferzeiten
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonn- und Feiertage geschlossen
3. Zulässige Abfälle
Es dürfen nur folgende kompostierbare Gartenabfälle angeliefert werden: - Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Astdurchmesser von 15 cm - Grüngut (Grasschnitt, Laub, Moos, Blumen- und Pflanzenreste) Diese Abfälle dürfen nur lose (ungebunden) und ohne Verpackungen oder Behältnisse (Tüten, Pflanzengefäße, usw.) auf der dafür vorgesehenen Fläche bzw. in den Containern abgelagert werden.
4. Verbotene Abfälle
Verboten ist insbesondere die Ablagerung von: - Baum- und Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von mehr als 15 cm - Wurzeln - Heu - Küchenabfälle (z.B. Kartoffelschalen) - Kleintierstreu - Stroh - Mist - Speisereste - sowie alle übrigen Abfälle
5. Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung können als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld nach dem Landesabfallgesetz i.V.m der Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises zur Folge haben. Landratsamt Enzkreis, Amt für Abfallwirtschaft Östliche Karl-Friedrich-Str. 58 75175 Pforzheim Telefon: 07231/308 93 25 oder -93 23
- Ansprechpartner:
- Häckselplatzwart Ursula Göbel
- PLZ:
- 75446
- Stadt:
- Wiernsheim
- Strasse:
- Verlängerung der Straße Hanfländerweg
- Karte:
- Karte anzeigen
- Telefon:
- 07044 23-0
- Fax:
- 07044 23-130
- E-Mail:
- bma@wiernsheim.de
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