Sie sind hier: Startseite / Rathaus / Bürgerservice / Hilfe in allen Lebenslagen / Detailseite

Hauptnavigation


Unternavigation


Seiteninhalt

Lebenslagen von A bis Z

Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind.

Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren.

Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.

Verwandte Verfahren:

Ihre Meinung

Diese Seite wurde noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste!
Klicken Sie auf den entsprechenden Stern, um diesen Seite zu bewerten.
Je mehr Sterne, desto besser ist die Wertung.
Diese Seite weiterempfehlen