Lebenslagen von A bis Z
Wechsel: Werkrealschule/Hauptschule zum Gymnasium
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangs
der Wechsel erfolgt in die
Voraussetzungen
der Klasse 6
Ende des ersten Schulhalbjahres
entsprechende Klasse des Gymnasiums
- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
der Klassen 5 und 6
Ende des zweiten Schulhalbjahres
nächsthöhere Klasse des Gymnasiums
- in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
- Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden
Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Werkreal-/
Hauptschüler
Zeitpunkt des Übergangs
der Wechsel erfolgt in die
Voraussetzungen
der Klassen 5 bis 9, die die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen
Ende des zweiten Schulhalbjahres
nächsthöhere Klasse des Gymnasiums
- Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
- die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird
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