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Lebenslagen von A bis Z

Werkrealschule/Hauptschule

Bildungsziel der Werkrealschule und Hauptschule ist es, die Begabungspotentiale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiographien beizutragen. Pädagogisches Leitprinzip ist eine durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine verstärkte Berufswegeplanung in allen Klassenstufen.

Ein zentrales Element der Werkrealschule und Hauptschule sind die Wahlpflichtfächer

  • Gesundheit und Soziales,
  • Wirtschaft und Informationstechnik sowie
  • Natur und Technik.

Diese werden in der Klassenstufe 8 und 9 und 10 unterrichtet. Sie bieten ein nachhaltiges Konzept zur breiten beruflichen Orientierung, das Raum zur Gestaltung nach den schulischen Bedürfnissen eröffnet. Die Wahlpflichtfächer sollen eine Orientierung für die Ausbildungsentscheidung bieten.

Prinzip der Werkrealschule und Hauptschule ist eine durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen. Dazu gehören:

  • Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und für Differenzierungsmaßnahmen
  • Stärkung der Basiskompetenzen in den Klassen 5 und 6 in den Fächern Mathematik und Deutsch durch zusätzliche drei in der Kontingentstundentafel ausgewiesene Förderstunden
  • Lernstandserhebungen in den Klassen 5 und 6 mit anschließenden Fördermaßnahmen

In Klasse 7 der Werkrealschulen und Hauptschulen wird die Kompetenzanalyse Profil AC (Assessment-Center) an Schulen durchgeführt. Auf der Grundlage der Kompetenzanalyse wird im Anschluss die Förderung der für die Ausbildungsreife erforderlichen überfachlichen Kompetenzen intensiviert mit dem Ziel, das Potenzial und die Handlungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern deutlich zu erweitern.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 haben alle Schülerinnen und Schülern die Option, ohne Notenhürde nach der 9. Klasse ein zehntes Schuljahr mit dem Ziel Werkrealschulabschluss zu besuchen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss statt am Ende der 9. erst am Ende der 10. Klasse abzulegen.

Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse

Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss.

Dieser Abschluss berechtigt

Abschluss nach der 10. Klasse

Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden.

Der Werkrealschulabschluss berechtigt

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