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Lebenslagen von A bis Z

Beratung und Hilfe

Jugendamt

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
Sie haben einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.

Kinder- und Jugendnotdienst

Es gibt in jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis einen Kinder- und Jugendnotdienst, den Heranwachsende im Notfall anrufen können. Die Telefonnummer erhalten Sie beim Jugendamt.

Rat und Hilfe am Telefon und im Internet:

  • Telefon des Vertrauens, Telefonseelsorge
    Beratung rund um die Uhr in allen Krisen- und Konfliktsituationen unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
  • Elterntelefon montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr, dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr:
    0800 111 0 550
  • Kinder- und Jugendtelefon sowie E-Mail-Beratung montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr: 116111
  • BKE.Beratung.de
    Professionelle Beratung für Jugendliche und Eltern bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) via Internet.

Die Beratungs- und Hilfsangebote sind anonym, vertraulich und kostenlos.

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