Sie sind hier: Startseite / Rathaus / Bürgerservice / Hilfe in allen Lebenslagen / Detailseite

Hauptnavigation


Unternavigation


Seiteninhalt

Lebenslagen von A bis Z

Hilfen für Eltern

Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.

Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.

Sie können auch eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Verwandte Verfahren:

Ihre Meinung

Diese Seite wurde noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste!
Klicken Sie auf den entsprechenden Stern, um diesen Seite zu bewerten.
Je mehr Sterne, desto besser ist die Wertung.
Diese Seite weiterempfehlen