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Verfahren von A bis Z

Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Ablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch im Internet herunterladen oder sich online anmelden.

Fristen

Sobald Sie eine weitere Wohnung innehaben, müssen Sie diese anmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sind.

Kosten

Änderung: kostenlos

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragstaatsvertrag

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet und mieten oder kaufen eine weitere Wohnung.

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Ihre Ansprechpartner vor Ort
Südwestrundfunk

Erforderliche Unterlagen

keine

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