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Verfahren von A bis Z

Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind Stoffe, die

  • nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
  • zu anderen Produkten umgewandelt oder
  • in Rohstoffe aufgespalten werden können.

Man kann sie wiederverwerten. Dadurch kehren sie in den Wirtschaftskreislauf zurück, was zusätzlich CO2 und Energie spart.

Wertstoffe sollten möglichst hochwertig recycelt werden. Dafür ist eine Trennung in zweierlei Hinsicht erforderlich: Bitte trennen Sie sorgfältig Verkaufsverpackungen in die einzelnen Fraktionen Glas (sog. Iglu-Behälter), Paper/Pappe/Karton (Papiertonne) und die sog. Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne). Bitte achten Sie ferner darauf, auch die einzelnen Komponenten einer Verpackung voneinander zu trennen. Viele Verpackungen enthalten dazu Hinweise. Ein Joghurt-Becher z.B. sollte in Kunststoff (eigentlicher Becher), Pappe (Banderole um den Becher) sowie Aluminium (Deckel) getrennt werden. Die Trennung hat einen erheblichen Einfluss auf das spätere Recycling. Was bei der Trennung versäumt wird, lässt sich später nur schwer nachholen.

In einigen Kreise gibt es bereits eine Wertstoffsammlung. Dort können Sie auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen, d.h. z.B. Gegenstände aus Kunststoffen getrennt entsorgen.

keine


Ablauf

Entsorgen können Sie Wertstoffe:

  • Altglas oder Papier auf den Wertstoffhöfen oder über Behälter wie z.B. den sog. Iglu-Behältern.

    Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach Farben. Blaues Glas muss in den Behälter für Grünglas. In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente. Andere Produkte aus Glas, wie zum Beispiel Geschirr, Vasen oder Spiegel, dürfen nicht im Glascontainer entsorgt werden, da das Glas hier eine andere Zusammensetzung hat und der Recyclingprozess beeinträchtigt beziehungsweise ganz unmöglich werden könnte.

  • Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher, Folienverpackungen im Gelben Sack oder in der gelben Tonne.

    In manchen Land- oder Stadtkreisen können Sie auch in speziellen Wertstofftonnen alle anderen Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, wie zum Beispiel Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug, Bratpfannen, entsorgen (stoffgleiche Nichtverpackungen). Sonst müssen Sie diese in den Wertstoffhöfen abgeben oder mit dem Restmüll entsorgen.

  • Bioabfälle in die Biotonne.
  • Über private Verwerterfirmen: bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen.

Teilweise organisieren auch Vereine die Sammlung von Altpapier/Pappe/Karton.

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Kosten


Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbunden, Glas oder Papier/Pappe/Karton sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig. Es entstehen keine gesonderten Kosten, da die Hersteller bereits beim Inverkehrbringen der Verpackungen für die spätere Verwertung bei den dualen Systemen bezahlt haben.

Die Kosten für Restmüll/Biogut/grafische Papiere aus Papier/Pappe/Karton richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche Satzung beziehungsweise für Verkaufsverpackungen das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

  • Für Restmüll/Biogut/grafische Papiere aus Papier/Pappe/Karton (das sind u.a. Zeitungen/Zeitschriften, keine Verpackungen): der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Stadt- beziehungsweise Landkreis, teilweise auch als kommunaler Eigenbetrieb beziehungsweise in der Rechtsform einer juristische Person des öffentlichen oder Privatrechts.

  • Für die Erfassung, Entsorgung und Verwertung von Verkaufsverpackungen (Leichtstoffverpackungen LVP, Glas, Papier/Pappe/Karton) sind die privatrechtlich organisierten dualen Systeme zuständig, die mit der Abholung üblicherweise ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragen.
  • Die Papiertonne ist in den meisten Fällen sowohl für grafische Papiere (Zeitungen, Zeitschriften) als auch für Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton gedacht. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Leerung in der Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Erforderliche Unterlagen

keine

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