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Verfahren von A bis Z

Alters- und Ehejubilare

Die Daten von Alters- und Ehejubliaren dürfen an die Presse weitergegeben werden. Im Amtblatt der Gemeinde werden sie veröffentlicht.

An die Presse dürfen die Daten von Altersjubilaren zum Zweck der Veröffentlichung  übermittelt werden. Weitergegeben werden dürfen Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums.

Ihr Ehrentag wird in unserem Amtsblatt veröffentlicht.

Wer nicht möchte, dass seine Daten im Amtsblatt erscheinen, kann sich im Einwohnermeldeamt oder im Vorzimmer des Bürgermeisters melden.


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