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Verfahren von A bis Z

Schornsteinfegerwesen

Informationen zum Schornsteinfegerwesen.

Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den zuständigen Schornsteinfegerbetrieb (Bezirksschornsteinfegermeister) reinigen und überprüfen zu lassen. Die Anforderungen dazu sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung des Wirtschaftsministeriums festgelegt.

Die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sind der richtige Ansprechpartner bei Beschwerden über Bezirksschornsteinfegermeister, Verweigerung von Schornsteinfegerarbeiten und Gebührenfragen. Sie sind ferner zuständig für das Beitreiben rückständiger Schornsteinfegergebühren und das Anordnen von Zwangskehrungen.

Für das Schornsteinfegerwesen in Wiernsheim ist das Landratsamt Enzkreis zuständig.

Im gesamten Gemeindegebiet von Wiernsheim sind zwei Bezirksschornsteinfegermeister tätig. Welcher Schornsteinfeger bei Ihnen zuständig ist sowie weitere Informationen zum Schornsteinfegerwesen entnehmen Sie bitte diesem PDF-Dokument oder finden Sie nach einem Klick auf diesen Link.


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