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Verfahren von A bis Z

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist mindestens einen Tag vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Beim Verbrennen der pflanzlichen Abfälle müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

  • 200 m von Autobahnen
  • 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.

Das Ordnungsamt setzt anschließend Feuerwehr und Polizei in Kenntnis über das Verbrennen der pflanzlichen Stoffe.


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