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Verfahren von A bis Z

Rundfunkbeitrag anmelden

Im privaten Bereich müssen Sie für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob und gegebenenfalls welche Rundfunkgeräte Sie haben. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohnerinnen und -bewohner. Zahlt eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • unverheiratete Paare.

Sie sind Studentin oder Student und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.


Ablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies

  • formlos schriftlich tun,
  • ein Formular ausfüllen oder
  • einen Online-Dienst nutzen.

Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.

Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil eine andere Bewohnerin oder ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals die Wohnung haben. Das bedeutet, Sie müssen

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sein oder
  • im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sein.

Kosten

Der Rundfunkbeitrag wurde zum 1. April 2015 von 17,98 Euro um 48 Cent gesenkt.

Kosten für Bürgerinnen und Bürger monatlich:

  • je Wohnung: EUR 17,50
  • jede weitere Wohnung: EUR 17,50

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Zeitraums von drei Monaten.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn

  • Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzungen dafür sind, dass

  • diese von niemandem bewohnt wird,
  • für diese kein Mietvertrag besteht und
  • für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon:
01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*

Service-Telefonzeiten:
Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 20 Cent/Anruf aus den deutschen Festnetzen, 60 Cent/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen

Erforderliche Unterlagen

keine

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