Verfahren von A bis Z
Sonderpädagogischer Förderbedarf - Umschulung von der allgemeinen Schule in die Sonderschule einleiten
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können von der allgemeinen Schule in eine Sonderschule umgeschult werden.
Ablauf
Die Schulleitung der jeweiligen Schule leitet mit Zustimmung der Eltern die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Eltern können dies auch selbst bei der Schulleitung beantragen.
Üblicherweise klärt eine Sonderschullehrkraft den sonderpädagogischen Förderbedarf. Um die körperliche Entwicklung und den Gesundheitszustand des Kindes festzustellen, kann der öffentliche Gesundheitsdienst eine Untersuchung durchführen.
Liegen die Gutachten vor, erhalten die Eltern einen Fördervorschlag und eine schriftliche Benachrichtigung über das weitere Vorgehen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 82 Schulgesetz (SchG) (Sonderschule, Allgemeines)
Voraussetzungen
Voraussetzung ist:
Auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen ist eine ausreichende Förderung des Kindes in seiner Schulart nicht möglich.
Zuständigkeit
das für die besuchte Schule zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde)
Erforderliche Unterlagen
keine
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