Verfahren von A bis Z
Verkehrsangelegenheiten
Zuständig hiefür ist in Wiernsheim das Landratsamt Enzkreis.
Generell ist für die Anordnung von Schildern auf allen Straßen die untere Straßenverkehrsbehörde - das ist in Wiernsheim das Landratsamt Enzkreis - zuständig.
Die Aufstellung der Schilder erfolgt bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von der beim Landratsamt angesiedelten Straßenmeisterei. Die Aufstellung der Schilder auf Gemeindestraßen führt nach Anordnung vom Landratsamt der Bauhof aus.
Für Plakatiergenehmigungen ist das Bauverwaltungsamt zuständig.
Kommentare von Besuchern zu dieser Seite