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Verfahren von A bis Z

Verkehrsangelegenheiten

Zuständig hiefür ist in Wiernsheim das Landratsamt Enzkreis.

Generell ist für die Anordnung von Schildern auf allen Straßen die untere Straßenverkehrsbehörde - das ist in Wiernsheim das Landratsamt Enzkreis - zuständig.

Die Aufstellung der Schilder erfolgt bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von der beim Landratsamt angesiedelten Straßenmeisterei. Die Aufstellung der Schilder auf Gemeindestraßen führt nach Anordnung vom Landratsamt der Bauhof aus.

Für Plakatiergenehmigungen ist das Bauverwaltungsamt zuständig.


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