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Verfahren von A bis Z

Pädagogischer Assistent - sich bewerben

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte. Sie unterrichten nicht eigenverantwortlich an Werkreal- und Hauptschulen und Grundschulen.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten haben beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen die Lehrkräfte beim Unterricht vor allem
    • in einzelnen Fächern sowie
    • bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften.

  • Sie helfen in Absprache mit der Klassen- oder Fachlehrkraft bei der Durchführung von Fördermodulen.
  • Sie arbeiten vor allem in kombinierten/jahrgangsübergreifenden und in großen Klassen mit.
  • Sie helfen beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte bei schwierigen Unterrichtssituationen, helfen bei Verhaltensauffälligkeiten sowie bei der Lösung von Konflikten. Dabei arbeiten sie auch mit den Eltern und mit Institutionen zusammen.

Als Pädagogische Assistentin oder Assistent in Baden-Württemberg sind Sie unbefristet beschäftigt. Eine neue Stelle wird nur besetzt, wenn eine Pädagogische Assistentin bzw. ein Pädagogischer Assistent ausscheidet und die Schule für eine neue Pädagogische Assistentin bzw. einen neuen Pädagogischen Assistenten im entsprechenden Umfang auf eine Lehrkraft verzichtet.

Neueinstellungen gibt es daher nur in geringem Umfang.


Ablauf

Die einzelne Schule schreibt im Portal Lehrer-online-BW  die jeweilige Beschäftigungsmöglichkeit aus. Bewerben Sie sich  formlos bei der Schule.

Fristen

Bewerbungsfristen der jeweiligen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift vom 23. Juni 2010 "Einstellung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten"

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • pädagogische Kompetenz (meist durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss nachzuweisen)
  • Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule
  • Volljährigkeit

Diese Anforderungen erfüllen Sie z.B. als:

  • Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
  • Erzieherin oder Erzieher
  • betriebliche Ausbilderin oder Ausbilder
  • Person mit Lehramtsausbildung

Hinweis: Es sind alle Personen angesprochen, die die Voraussetzungen erfüllen und in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.

Zuständigkeit

das Kultusministerium Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie an die ausschreibende Schule schicken müssen, hängt von Ihrer Ausbildung ab. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber.

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