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Verfahren von A bis Z

Leistungen zur Eingliederung - Einstiegsgeld beantragen

Sie erhalten Arbeitslosengeld II und planen eine Existenzgründung? Dann können Sie Einstiegsgeld als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erhalten.

Das Einstiegsgeld soll Ihnen helfen, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, vor allem von

  • der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit und
  • der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Sie können Einstiegsgeld für längstens zwei Jahre erhalten.

Hinweis: Anders als Ihre Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit müssen Sie das Einstiegsgeld nicht versteuern.

Tipp: Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, der aber Ihren Bedarf (beziehungsweise den der Bedarfsgemeinschaft) nicht deckt und erhalten nur deshalb Arbeitslosengeld II? Dann können Sie zusätzlich einen Gründungszuschuss bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Zusätzlich zum Einstiegsgeld können Sie weitere Existenzgründungshilfen (z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln, Übernahme von Kosten für Existenzgründerseminare oder Coaching) erhalten. Voraussetzung ist, dass diese für die erfolgreiche Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind. Lassen Sie sich von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer beraten.

Hinweis: Sollten Sie die selbständige Tätigkeit aufgeben müssen und wieder arbeitslos werden, können Sie erneut Arbeitslosengeld II beantragen.


Ablauf

Nehmen Sie in der Planungsphase Ihrer Selbständigkeit ein Beratungsgespräch bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer (Fallmanagerin oder Fallmanager) aus dem Job-Center in Anspruch. Darin besprechen Sie gemeinsam die gesetzlich verankerten Leistungen und die finanziellen Hilfen für Existenzgründungen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Sollte Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer es als notwendig erachten, begutachtet eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben und bestätigt, dass die Existenzgründung Zukunft hat. Fachkundige Stellen können je nach Gründungsidee sein:

  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • Innungen,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder
  • Kreditinstitute

Welche fachkundige Stelle für Sie in Frage kommt, besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

Das Einstiegsgeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Formular erhalten Sie dort.

Fristen

Sie müssen das Einstiegsgeld vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Einstiegsgeld)

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug von Einstiegsgeld sind:

  • Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit
    Sie müssen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen.
  • Ende der Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (mit Bezug von Arbeitslosengeld II) durch oder nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Hinweis: Sie können Einstiegsgeld auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten. Voraussetzungen:

  • Die Beschäftigung wird nur gering bezahlt und umfasst mindestens 15 Stunden wöchentlich und
  • ist zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich oder
  • die Hilfebedürftigkeit entfällt durch Aufnahme der Beschäftigung.

Zuständigkeit

das örtlich zuständige Jobcenter

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kurzbeschreibung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • möglicherweise Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle
  • Unterlagen über die laufenden Einnahmen Ihrer Bedarfsgemeinschaft

Sollten weitere Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.

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