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Verfahren von A bis Z

Einführungsfortbildung an der Führungsakademie - Teilnahme anmelden

Die verpflichtende Einführungsfortbildung steht am Beginn des lebenslangen berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Entwicklungsprozesses für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Die Einführungsfortbildung besteht aus zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt (Blockteil) werden grundlegende Kompetenzen vermittelt. Der zweite Abschnitt (Prozessteil) richtet die Perspektive der Modulinhalte stärker auf das berufliche Umfeld.

Veranstaltungen des Blockteils:

  • Orientierung in der Landesverwaltung (nur für neu eingestellte Mitarbeitende im höheren Dienst ohne Referendariat)
  • Verwaltung im Wandel
  • Zeitmanagement
  • Gesprächsführung
  • Dimensionen der Führung

Veranstaltungen des Prozessteils:

  • Veränderungsprozesse wirksam gestalten
  • Interkulturelle Kompetenzen erwerben
  • Zusammenarbeit erfolgreich gestalten
  • Rhetorik und Präsentation
  • Führung
  • Europa
  • Bürgerbeteiligung im Überblick

Die einzelnen Bausteine sind in sich abgeschlossen. Daher ist die Reihenfolge der Module innerhalb der zwei Abschnitte grundsätzlich frei wählbar.

 

-Keine


Ablauf

Die Teilnehmenden melden sich über das Bildungs- und Wissensportal „BW 21“ für die einzelnen Veranstaltungen an. Danach erteilt die oder der zuständige Bildungsverantwortliche im Rahmen des automatisierten Buchungsverfahren die Genehmigung und Freigabe.

Fristen

Die Anmeldefrist endet üblicherweise vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

Kosten

Die Kosten der Fortbildung trägt die jeweils zuständige Behörde oder das jeweils zuständige Ressort.

Rechtsgrundlage

-

Voraussetzungen

An den Einführungslehrgängen müssen alle neuen, unbefristet eingestellten Mitarbeitenden im höheren Dienst des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.

Zuständigkeit

die Führungsakademie Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

keine, da die Prüfung und Freigabe der Anmeldung durch die zuständigen Bildungsverantwortlichen im Prozess des elektronischen Buchungsverfahrens erfolgt

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