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Verfahren von A bis Z

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal? Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.


Ablauf

Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte schriftlich dazu bevollmächtigen.

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.

Fristen

Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 40,00
  • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

Braut und Bräutigam

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

Hinweis: Ausnahmsweise dürfen auch Personen ab 16 Jahren heiraten, wenn der künftige Bräutigam oder die künftige Braut volljährig ist. Minderjährige benötigen außerdem eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts). Das Gericht hört bei diesem Verfahren beispielsweise auch die Eltern an.

Zuständigkeit

das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar (oder einer der Eheschließenden) seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlichen aufhält

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, die nicht älter als vier Wochen ist (nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige)
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdrucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

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