Verfahren von A bis Z
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist mindestens einen Tag vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Beim Verbrennen der pflanzlichen Abfälle müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 200 m von Autobahnen
- 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.
Das Ordnungsamt setzt anschließend Feuerwehr und Polizei in Kenntnis über das Verbrennen der pflanzlichen Stoffe.
Kommentare von Besuchern zu dieser Seite