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Verfahren von A bis Z

Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrerinnen und Lehrer dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.


Ablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage der Schule oder im Sekretariat.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/2017:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 4. und 5. April 2017
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 27. April 2017

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.

Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.

Zuständigkeit

die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule

Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Blatt 4 und 5 der "Anmeldung bei der weiterführenden Schule"

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.

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