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Verfahren von A bis Z

Radikalisierung von Jugendlichen und Erwachsenen - sich beraten lassen

Die Beratungsstelle in Baden-Württemberg ist eine erste Anlaufstelle, wenn Sie als Eltern, Angehörige, Lehrpersonal und Freunde Rat suchen, weil Sie den Eindruck haben, dass sich ein nahestehender junger Mensch einer radikal islamistischen Gruppe zuwendet.

Sie ist angesiedelt beim Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus.

Auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt es eine Beratungsstelle „Radikalisierung“. 

Ziel der Beratung ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Situation richtig einzuschätzen und wenn die Gefahr einer Radikalisierung besteht, Ihr Kind, Ihre Schülerin oder Ihren Freund aus der Radikalisierungsspirale zurück in die Familie, die Klasse und den Freundeskreis zu holen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle

  • hören zu, beantworten Ihre Fragen und geben einen ersten Überblick über die Problematik,
  • entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die nächsten Schritte,
  • informieren Sie über weitere Hilfsangebote in Ihrer Nähe,
  • vermitteln auf Wunsch einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps zum Umgang mit Ihrem Kind, Ihrer Freundin oder Ihrem Schüler begleitet,
  • stellen den direkten Kontakt zu Spezialisten in allen Bereichen her, (Hierbei handelt es sich um erfahrene Experten im Bereich Sozialpädagogik, Extremismusprävention, Psychologie, Islamwissenschaft, etc.)
  • vermitteln den Kontakt zu anderen Betroffenen in ähnlicher Situation und zu Selbsthilfe-Initiativen.

Sollte sich im Laufe des Beratungsprozesses herausstellen, dass Gefahr für Andere von Ihrem Kind, Freund oder der Schülerin ausgeht, muss die Beratungsstelle die Sicheradheitsbehörden informieren, sofern Sie sich noch nicht an sie gewandt haben. Das ist der Ausnahmefall und geschieht erst, nachdem alle Hinweise sehr sorgfältig überprüft worden sind.


Ablauf

Sie erreichen das Team der Beratungsstelle unter der Telefonnummer 0711 722 308 93.

Die bundesweit zuständige Beratungsstelle „Radikalisierung“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erreichen Sie unter der Telefonnummer 0911 943 43 43.

Die Beratung erfolgt wahlweise auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Usbekisch, Persisch oder Russisch.

Die Beratung ist vertraulich.

Befinden Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Gefährdungssituation, wenden Sie sich über den Notruf 110 an die Polizei.

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.

Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus Mobilfunknetzen können davon abweichen.

Voraussetzungen

Sie befürchten eine islamistische Radikalisierung Ihres Kindes, Ihres Schülers oder Ihrer Schülerin oder eines Freundes bzw. einer Freundin.

Zuständigkeit

Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen islamistischen Extremismus in Baden-Württemberg (KPEBW)

Erforderliche Unterlagen

keine

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