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Grundlageninformationen.

Kurz und präzise.

Nach einem kurzen Überblick über die Gesetzeslage und allgemeine Informationen zum Gemeinderat wird konkret auf die Situation in Wiernsheim eingegangen.

In der Bundesrepublik Deutschland haben Städte und Gemeinden das im Grundgesetz in Artikel 28 Absatz 2 verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass sie ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln können. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung geregelt. Laut dieser sind der Gemeinderat und der Bürgermeister Verwaltungsorgane der Gemeinde.

Allgemeine Infos zum Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht kraft Gesetzes der Bürgermeister zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den auf fünf Jahre gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderätinnen/Gemeinderäte). Die letzte Kommunalwahl fand am 25. Mai 2014 statt.
 

Situation in Wiernsheim

Der Wiernsheimer Gemeinderat besteht seit der letzten Wahl aus dem Bürgermeister und 21 Gemeinderäten. Näheres zu den einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats finden Sie unter der Rubrik "Gemeinderatsmitglieder", näheres zum Thema Wahlen unter der Rubrik "Wahlen".
 

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