Die familienfreundliche Wohlfühlgemeinde im Heckengäu. Deutschlands Nummer eins in Sachen Energie - aktiv, innovativ und repräsentativ.
Die zahlreichen Anfragen, die von Städten und Gemeinden zum Thema „Christbaumsammlungen durch Vereine“ an uns herangetragen wurden – teilweise mit bereits skizzierten Hygienekonzepten – haben wir sowohl gegenüber dem Umweltministerium als oberster Abfallbehörde als auch gegenüber dem Sozialministerium kommuniziert. Aus Sicht des Landes sind solche Sammlungen nicht mit der CoronaVO vereinbar. In den FAQ des Landes zur CoronaVO wird hierzu ausgeführt:
Können Christbaumsammlungen von Vereinen/Kirchengemeinden etc. stattfinden?
Christbaumsammlungen von Vereinen und Kirchengemeinden etc. sind kein triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum in Sinne der Corona-Verordnung (§ 1c Absatz 1 Nummer 17). Daher können keine Christbaumsammlungen stattfinden. Abgeschmückte Bäume müssen daher über die Regel-Entsorgungseinrichtungen vor Ort entsorgt werden.
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
Helfende Hände des TSV Wiernsheim & der Feuerwehr Serres (Flyer)
Merkblatt "Wichtige Information für Familien zum Kinderzuschlag (KiZ)"
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:
Landesfamilienpass 2020