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Führungszeugnis.

Online.

Das Führungszeugnis kann seit dem 1. September 2014 online beantragt werden. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich also den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse ab sofort über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz im Internet beantragt und bezahlt werden.

Über das Online-Portal http://www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz hat jedermann, der die technischen Voraussetzungen erfüllt, ab sofort die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  für
private Zwecke,
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  zur Vorlage bei einer Behörde
,
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
  (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)

Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
  jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen
  sind leider nicht nutzbar. Die AusweisApp kann unter
  www.ausweisapp.bund.de/pweb/filedownload/download_pre.do   
  heruntergeladen werden.
- Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät
  (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise
  hochzuladen.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal beantragt werden.

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